Informationen über Asche

Nach der Einäscherung bleibt die Asche zurück. Etwa zwei Wochen nach der Einäscherung erhalten Sie von uns Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Aschebestimmung. Es gibt viele Möglichkeiten, dies ganz nach Ihren Wünschen und Erinnerungen zu gestalten. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, eine Entscheidung zu treffen, mit der Sie sich wohlfühlen.

Die Bestimmung der Asche

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von einem Monat kannst du die Asche nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns abholen. Du erhältst die Asche in einem runden Urnenbehälter oder in einem von dir ausgewählten Gedenkartikel. Anschließend entscheidest du selbst, was du mit der Asche tun möchtest.

Brauchst du mehr Zeit, um darüber nachzudenken? Das können wir gut nachvollziehen. Deshalb bewahren wir die Asche bis zu sechs Monate nach der Einäscherung kostenlos für dich auf, damit du in aller Ruhe eine Entscheidung treffen kannst. Solltest du danach noch mehr Zeit benötigen, melde dich bitte bei uns, um die Möglichkeiten zu besprechen. 

Zirkuläre Achsenbuchse

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von einem Monat kann die Asche abgeholt werden. Sie wird in einem runden Aschebehälter ausgehändigt, der speziell für uns aus Plastik aus dem Meer hergestellt wurde. So leisten wir einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Welt.

Verschiedene Möglichkeiten: die Verstreuung der Asche

Sobald die Asche freigegeben ist, kann sie auf unseren Naturstreufeldern in Enschede verstreut werden, Almelo und Borneausgestreut werden.

Die Verstreuung kann in Anwesenheit der Angehörigen stattfinden, Sie können sich aber auch dafür entscheiden, die Asche von uns kostenlos und auf respektvolle Weise verstreuen zu lassen, ohne dabei anwesend zu sein.

Wurde bereits ein anderer geliebter Mensch bei uns verstreut? Dann ist es möglich, die Asche auf demselben Verstreuungsfeld verstreuen zu lassen. Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Gedenkstätten

Sie können sich dafür entscheiden, der Asche einen festen Platz zu geben, beispielsweise in einer Urnenwand, einem Urnengarten oder einem Urnengrab. Es ist auch möglich, einen persönlichen Gedenkplatz zu schaffen, ohne dass dort Asche beigesetzt wird.

An unseren Standorten gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Ort der Erinnerung zu gestalten, der Ihren Wünschen entspricht. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um sich beraten zu lassen oder die Möglichkeiten zu besprechen.

Gedenkartikel: Urnen, Reliquien und Schmuck

Die Wahl eines Aufbewahrungsortes für die Asche ist eine persönliche Entscheidung. Mit einer Glasurne, einemSchmuckstück oder einer Zierurne können Sie eine bleibende und greifbare Erinnerung schaffen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Innen- und Außenbereich.
Wir denken gerne mit Ihnen mit und beraten Sie bei der Auswahl einer passenden Lösung.

Die Abholung der Asche

Möchten Sie die Asche abholen? Dann vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin. Bei der Abholung nehmen wir uns Zeit, Ihnen die Asche persönlich zu übergeben. Dabei überprüfen wir Ihre Identitätsdaten, um sicherzustellen, dass wir die Urne an die richtige Person aushändigen.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Möchten Sie mehr über unsere Preise für Aschebestimmung erfahren?
Oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Häufig gestellte Fragen

In den Niederlanden gilt eine gesetzliche Wartezeit von mindestens einem Monat nach der Einäscherung. Danach dürfen die Asche abgeholt, verstreut oder auf andere Weise bestattet werden.

Nach der Freigabe der Asche kannst du diese nach Vereinbarung bei uns abholen. Anschließend gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel das Verstreuen der Asche auf einem unserer Streufelder. Die Asche kann auch in ein Schmuckstück oder ein Andenken eingearbeitet werden. Die Aufstellung einer Zierurne ist an unseren Standorten in einer Urnenwand oder einem Urnengrab möglich. Da es so viele Optionen gibt, kontaktierst du uns am besten.

Ja, in den Niederlanden ist das gesetzlich erlaubt. Wir bieten verschiedene Urnen an, in denen die Asche zu Hause aufbewahrt werden kann.

Das Verstreuen ist nicht überall erlaubt. Auf eigenem Grund ist es in der Regel mit Zustimmung des Eigentümers möglich. An öffentlichen Orten ist die Zustimmung des Verwalters (z. B. Gemeinde, Naturschutzbehörde oder Wasserverband) erforderlich. Das Verstreuen auf See kann über eine Organisation oder Reederei erfolgen.

Der Auftraggeber kann über die Asche entscheiden; das ist die Person, die die Einäscherung organisiert und dafür unterschrieben hat. Das muss also nicht unbedingt ein Familienmitglied oder Erbe sein. 

Bei Uneinigkeit bleibt der Auftraggeber entscheidungsbefugt. Bei schwerwiegenden Streitigkeiten kann letztendlich ein Richter entscheiden. Dies basiert häufig auf dem Wunsch des Verstorbenen.

Die Asche wird ein halbes Jahr lang kostenlos aufbewahrt. Benötigen Sie mehr Zeit? Dann kontaktieren Sie uns, um die Aufbewahrungsfrist zu verlängern. 

Ja, das ist möglich, aber es gibt bestimmte Regeln. So ist beispielsweise eine Erklärung erforderlich. Fragen Sie uns nach weiteren Informationen hierzu. Reisen Sie beispielsweise mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff? Dann erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Gesellschaft. 

Ja, das ist möglich. Hinterbliebene entscheiden sich oft dafür, die Asche auf mehrere Urnen oder Reliquien aufzuteilen. Schmuckstücke für mehrere Familienmitglieder, einen Teil verstreuen und einen Teil aufbewahren.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.