Informationen über Asche

Nach der Einäscherung bleiben Asche zurück. Etwa zwei Wochen nach der Einäscherung erhalten Sie von uns Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, die Asche an den gewünschten Bestimmungsort zu bringen. Das kann auf viele Arten geschehen. Wir denken gerne mit Ihnen mit und helfen Ihnen bei der Entscheidung. 

Die Bestimmung der Asche

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von einem Monat kannst du die Asche nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns abholen. Wir übergeben dir die Asche in einem runden Urnenbehälter. Es liegt ganz bei dir, was du damit machst; dabei ist keine Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens erforderlich. Es kann natürlich sein, dass du nach diesem Monat noch keine Entscheidung getroffen hast. Deshalb bieten wir dir die Möglichkeit, die Entscheidung aufzuschieben. Bis zu einem halben Jahr nach der Einäscherung bewahren wir die Asche kostenlos auf. Solltest du danach mehr Zeit benötigen, kontaktiere uns bitte, um die Möglichkeiten zu besprechen. 

Zirkuläre Achsenbuchse

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von einem Monat kann die Asche abgeholt werden. Diese wird in einem runden Aschebehälter übergeben, der speziell für uns aus Plastikmüll aus dem Meer hergestellt wurde. So tragen wir zu einer nachhaltigeren Welt bei.

Verschiedene Möglichkeiten: die Verstreuung der Asche

Sobald die Asche freigegeben ist, kann sie auf unseren Naturstreufeldern in Enschede, Almelo und Borneausgestreut werden. Auf diesen Feldern bieten wir auch die Möglichkeit für einen persönlichen Gedenkplatz an. Wurden in der Vergangenheit bereits die Asche eines Ihnen nahestehenden Menschen verstreut? Dann kann die Verstreuung am selben Ort stattfinden. Sind Sie sich nicht sicher, auf welchem Feld die Asche verstreut wurde? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf; wir können dies für Sie überprüfen.

Gedenkstätten

Sie können sich dafür entscheiden, der Urne oder der Zierurne einen festen Platz zu geben, beispielsweise in einer Urnenwand oder im Garten. Dies ist sowohl oberirdisch als auch unterirdisch in einem Urnengrab möglich. Es ist auch möglich, einen persönlichen Gedenkplatz ohne Asche einzurichten. Unsere Standorte bieten verschiedene Möglichkeiten, dies angemessen zu gestalten, damit dieser Ort zu einem Ort der Erinnerung wird. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Beratung wünschen oder die Möglichkeiten besprechen möchten.

Gedenkartikel: Urnen, Reliquien und Schmuck

Die Wahl eines Bestimmungsortes für die Asche ist eine persönliche Entscheidung. Deshalb gibt es vielfältige Möglichkeiten, ein greifbares Andenken zu schaffen, wie zum Beispiel eine Glasurne oder ein persönliches Schmuckstück mit einem Fingerabdruck. Außerdem kannst du dich für eine Zierurne entscheiden; diese sind in verschiedenen Größen erhältlich und eignen sich für den Innen- und Außenbereich. Wir beraten dich gerne bei der Auswahl einer passenden Option.

Die Abholung der Asche

Für die Abholung der Asche ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bei diesem Termin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihnen die Asche zu übergeben, und bieten Ihnen eine Tasse Kaffee oder Tee an. Dabei überprüfen wir Ihre Identitätsdaten, um sicherzustellen, dass die richtige Urne an die richtige Person übergeben wird. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte; wir informieren Sie gerne.

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Oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Häufig gestellte Fragen

In den Niederlanden gilt eine gesetzliche Wartezeit von mindestens einem Monat nach der Einäscherung. Danach dürfen die Asche abgeholt, verstreut oder auf andere Weise bestattet werden.

Nach der Freigabe der Asche kannst du diese nach Vereinbarung bei uns abholen. Anschließend gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel das Verstreuen der Asche auf einem unserer Streufelder. Die Asche kann auch in ein Schmuckstück oder ein Andenken eingearbeitet werden. Die Aufstellung einer Zierurne ist an unseren Standorten in einer Urnenwand oder einem Urnengrab möglich. Da es so viele Optionen gibt, kontaktierst du uns am besten.

Ja, in den Niederlanden ist das gesetzlich erlaubt. Wir bieten verschiedene Urnen an, in denen die Asche zu Hause aufbewahrt werden kann.

Das Verstreuen ist nicht überall erlaubt. Auf eigenem Grund ist es in der Regel mit Zustimmung des Eigentümers möglich. An öffentlichen Orten ist die Zustimmung des Verwalters (z. B. Gemeinde, Naturschutzbehörde oder Wasserverband) erforderlich. Das Verstreuen auf See kann über eine Organisation oder Reederei erfolgen.

Der Auftraggeber kann über die Asche entscheiden; das ist die Person, die die Einäscherung organisiert und dafür unterschrieben hat. Das muss also nicht unbedingt ein Familienmitglied oder Erbe sein. 

Bei Uneinigkeit bleibt der Auftraggeber entscheidungsbefugt. Bei schwerwiegenden Streitigkeiten kann letztendlich ein Richter entscheiden. Dies basiert häufig auf dem Wunsch des Verstorbenen.

Die Asche wird ein halbes Jahr lang kostenlos aufbewahrt. Benötigen Sie mehr Zeit? Dann kontaktieren Sie uns, um die Aufbewahrungsfrist zu verlängern. 

Ja, das ist möglich, aber es gibt bestimmte Regeln. So ist beispielsweise eine Erklärung erforderlich. Fragen Sie uns nach weiteren Informationen hierzu. Reisen Sie beispielsweise mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff? Dann erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Gesellschaft. 

Ja, das ist möglich. Hinterbliebene entscheiden sich oft dafür, die Asche auf mehrere Urnen oder Reliquien aufzuteilen. Schmuckstücke für mehrere Familienmitglieder, einen Teil verstreuen und einen Teil aufbewahren.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.